Barrierefreiheit in Museen
Seitdem Deutschland der UN-Konvention zur „Gleichstellung der Menschen mit Behinderung“ im Jahr 2007 beigetreten ist, sind die gesetzlichen Vorgaben unter anderem auch in Ausstellungen zu erfüllen. Es ist somit nicht mehr ins Belieben der Museen und anderer öffentlicher (Kultur-)Einrichtungen gestellt, ob sie den Bedürfnissen und Ansprüchen behinderter Menschen auf kulturelle Teilhabe Rechnung tragen wollen oder nicht.
Sowohl die baulichen und kuratorischen Konzepte der Ausstellungen als auch die entsprechenden Bildungsangebote müssen auf die Nutzbarkeit durch sehgeschädigte, mobilitätseingeschränkte, hörgeschädigte und geistig behinderte Museumsbesucher ausgerichtet sein. Eine solche barrierefreie Museumsarbeit kommt dann nicht nur Menschen mit Handicap zugute; eine wachsende Zahl älterer Besucher und dazu Kinder, Familien und ausländische Gäste werden ebenfalls davon profitieren.
Eine gleichzeitige Barrierefreiheit für alle Behinderungsgruppen ist nur schwer zu verwirklichen. Individuelle Bedürfnislagen der Adressaten können sich auch gegenseitig blockieren oder neutralisieren. Dennoch müssen Ausstellungen künftig so realisiert werden, dass sie zumindest für einzelne Gruppen weitgehend barrierefrei sind.
Welche Voraussetzungen dafür beachten und welche Möglichkeiten – auch ohne den Einsatz großer Geldsummen - vorhanden sind, können in einer Fortbildung geklärt werden.
Die Konzeption der Fortbildungs-Veranstaltung ist derzeit in der Planung.
Anfragen richten Sie bitte an: v.brassel@kulturprojekte-berlin.de
